Mitgliederversammlung
In der vom Verwaltungsrat einberufenen, jährlich stattfindenden Versammlung berichten der Verwaltungsrat und der Vorstand über die Entwicklung des Diakonieverbund Schweicheln e.V. im vergangenen Jahr.
Zurzeit hat der Verein 30 Mitglieder, bestehend aus Kirchengemeinden und natürlichen Personen. Die Mitglieder entlasten den Vorstand auf der Versammlung und wählen alle vier Jahre den Verwaltungsrat neu.
Falls Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren, wenden Sie sich bitte an Frau Eckart.
Aus der Satzung des Diakonieverbund Schweicheln e.V.:
§ 8 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Grundsätze für die Arbeit des Vereins.
2. Sie ist zuständig für alle ihr durch Gesetz und dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben.
Darüber hinaus ist sie zuständig für:
a) Berufung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates;
b) Entgegennahme der jährlichen Geschäftsberichte des Vorstandes und des Verwaltungsrates sowie des vom Verwaltungsrat festgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlusses;
c) Entlastung des Verwaltungsrates und des Vorstandes;
d) Festsetzung der Fälligkeit und Höhe der Mitgliedsbeiträge;
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen;
f) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
3. Beschlüsse zu Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins bedürfen einer qualifizierten Stimmenmehrheit der Mitglieder gemäß den §§ 16 und 17. Im übrigen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Stimmenmehrheit der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden zur Feststellung der Mehrheit nicht mitgezählt.